GELDWÄSCHEGESETZ
HINWEIS / BELEHRUNG GELDWÄSCHEGESETZ (GwG).
Die Pflichten des Maklers nach dem Geldwäschegesetz:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Huth Immobilien Solutions nach § 3 GwG dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises, bei Firmen den Handelsregister-auszug, beispielsweise mittels einer Kopie festhalten.
Es muss überprüft werden, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt und zu welchem Geschäftszweck. Die Aufbewahrungszeit der Unterlagen beträgt 5 Jahre.
Als Kunde sind Sie zur entsprechenden Erteilung der Auskünfte, gemäß § 4 Abs.6 GwG an den Immobilienmakler verpflichtet.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.